Bürgerabend vom 13.03.2020
Coronavirus
Seit gestern 05.03.2020 gelten im Kanton St.Gallen neue Regelungen für Veranstaltungen mit unter 150 Personen. Wir als Ortsgemeinde und Veranstalter der Bürgerversammlung müssen die Vorgaben des Gesundheitsdepartements einhalten, insbesondere:
- bei den Eingängen Hinweise aufstellen und auf Hygienemassnahmen hinweisen
- Teilnehmende welche in den letzten 14 Tage in einem betroffenen Gebiet waren, wieder nach Hause senden
- Teilnehmende nach Symptomen wie Fieber, Husten, Atembeschwerden fragen und allenfalls wieder nach Hause senden
- Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen nicht teilnehmen. Dazu zählen gemäss BAG Personen über 65 Jahre, Personen mit schweren Erkrankungen wie Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
Anfangs kommender Woche informiert das Departement des Innern in einer Mitteilung, welche die Durchführung von Bürgerversammlungen angesichts des Coronavirus zum Inhalt haben wird.
Allfällige Änderungen oder behördliche Verschärfungen der Auflagen wird der Ortsverwaltungsrat über die Homepage kommunizieren.
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