Entstehung der Ortsgemeinden
Im Mittelalter dominierten lokale Eliten, Kirchen und Fürsten das Gemeinwesen. Lokale Ansiedlungen (Höfe) standen unter der Aufsicht dieser Eliten und mussten jährliche Abgaben entrichten. Vögte und Verwalter sowie auf lokaler Ebene der Hofammann waren für die Schlichtung von Streitigkeiten zuständig. Die heutigen Ortsgemeinden haben ihren Ursprung in den damaligen lokalen Strukturen (Höfen).
Als Folge der Ungleichheiten im zerrütteten politischen System der Alten Eidgenossenschaft kam es Ende des 18. Jahrhunderts zu verschiedenen Aufständen. 1802 griff der französische Militärdiktator und spätere Kaiser Napoleon Bonaparte ein und rief Delegationen der Aufständischen zu Verhandlungen nach Paris. Aufgrund der sprachlichen, kulturellen und religiösen Unterschiede war klar, dass in der Schweiz ein zentralistischer Einheitsstaat keine Chance hatte. Die Mediationsakte schuf 1803 eine föderalistische Verfassung und gab den grössten Teil der staatlichen Kompetenzen an die 19 Kantone ab. Alte Organisationen wurden aufgehoben und neu eingeteilt in Anteilhaber am Bürgergut (später Burgergemeinden, Bürgergemeinden oder Ortsgemeinden) und Bürger mit politischen Rechten (heutige Politische Gemeinden).
Mit der Bundesverfassungsrevision 1874 erhielten die Bürger mehr staatsbürgerliche Rechte (Handels- und Gewerbefreiheit, Glaubensfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Referendumsrecht). Dabei wurden die Aufgaben zwischen den Politischen Gemeinden und den Ortsgemeinden aufgeteilt. Die Politischen Gemeinden waren ab sofort zuständig für die Steuerhoheit, das Polizeiwesen und die Gesetzgebung. In den Aufgabenbereich der Ortsgemeinden fielen der Strassenbau, das Schulwesen, die Armenfürsorge, die Bürgerrechtserteilung und das Soziale und Kulturelle. In der Folgezeit fiel ein Grossteil dieser Aufgaben ebenfalls an die politischen Gemeinden. Im Kanton St. Gallen sind die Ortsgemeinden im Gemeindegesetz verankert (Art. 12 ff) und erfüllen auch heute noch wichtige Aufgaben für die breite Öffentlichkeit.
Erstmalige Erwähnung von Diepoldsau als zum Reichshof Kriessern gehörender königlicher Wald am unteren Ende dieses freien Hofes. Bereits zum damaligen Zeitpunkt muss es eine zwar feuchte, sumpfige aber offene Wiese (Aue) gegeben haben.
Der althochdeutsche Name des Besitzers (Diotbald, Thiotbold) kombiniert mit dem althochdeutschen Wort ouwa oder mittelhochdeutsch ouwe(«Gelände am Wasser, Landstrich längs eines Baches oder Flusses, Insel, Halbinsel; sumpfiges, feuchtes Gelände») führte über die Jahrhunderte zum heutigen Ortsnamen Diepoldsau.
(Quelle: www.ortsnamen.ch)
Thiotboldesouwa > frei übersetzt “dem Diepold seine Au”
König Heinrich VII. schenkt den gesamten Hof Kriessern dem Abt von St. Gallen
Rudolf von Habsburg trotzte den Reichshof der Abtei St. Gallen wieder ab
Der Hof fällt an Heinrich von Ramswag
Erstmalige schriftliche Erwähnung einer Ansiedlung auf Diepoldsau
Der Hof wird für 1’000 Gulden wieder an den Abt von St. Gallen verkauft. Die Hofleute leben ab dann beinahe 300 Jahre als Zinspflichtige des Klosters St. Gallen. Die Oberherrschaft übt die Eidgenossenschaft aus.
Aufgrund grosser Überschwemmungen und den daraus resultierenden schweren Schädigungen weigern sich die Diepoldsauer den Zehntelabzugeben.
Zuteilung der Alp Schwamm unter dem Kamor an die Diepoldsauer undFestlegung einer neuen Alpordnung.
Hofteilung aufgrund wiederholter Zerwürfnisse und Streitigkeiten. Der Trennungsvertrag wird mit knappem Resultat von 63 zu 51 Stimmen genehmigt und Diepoldsau damit zum selbstständigen Hof erklärt. DieGrenzen und die Pflichten am Rhein sowie Wegerechte und Strassen-unterhalt werden festgelegt. Die Hofbewohner erhalten ungefähr densechsten Teil an Wald und Weiden.
Fürstabt Beda von St. Gallen erteilt die Genehmigung zur gänzlichen Hof- und Gerichtsteilung
Der Fürstabt erlässt auf Antrag des Hofammanns Gabriel Hutter den Diepoldsauern die dem Obervogt auf Schloss Blatten geschuldeten Abgaben
Diepoldsau wird nach einigen wechselvollen und stürmischen Jahren zusammen mit dem restlichen Rheintal dem neu geschaffenen Kanton St. Gallen einverleibt