Einbürgerung
“Tippilzouerin” oder “Tippilzouer” werden
“Tippilzouerin” oder “Tippilzouer” werden
Wie man Diepoldsauer Bürgerin oder Bürger werden kann, hängt vom persönlichen Hintergrund ab. In der Politischen Gemeinde Diepoldsau ist für das Verfahren der Einbürgerungsrat zuständig. Er besteht aus dem/der Gemeindepräsidenten/in, einer weiteren Vertretung aus dem Gemeinderat sowie zwei Vertretungen des Ortsverwaltungsrats.
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit für eine unkomplizierte Einbürgerung. Sie müssen wenigstens fünf Jahre in der Politischen Gemeinde Diepoldsau wohnen. Gegen eine Gebühr von 200 Franken je erwachsene Person erteilt ihnen der Einbürgerungsrat das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde. Damit wird man auch Ortsbürgerin bzw. Ortsbürger von Diepoldsau («Einbürgerung im Besonderen Verfahren Schweizer»). Falls der Gesuchsteller das Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzt, fallen auf Kantonsebene ebenfalls noch Gebühren an (aktuell 300 Franken pro Gesuch).
Jugendliche Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung können bis zum 20. Altersjahr selbständig die Einbürgerung beantragen, wenn sie insgesamt 10 Jahre in der Schweiz und wenigstens 5 Jahre in der Politischen Gemeinde Diepoldsau wohnen. Der Einbürgerungsrat prüft, ob sie erfolgreich integriert, mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut sind und ob sie die Sicherheit der Schweiz nicht gefährden (vgl. Eignungskriterien nach Art. 12 bis 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht). Der Gesuchsteller erscheint zu einem Gespräch vor dem Einbürgerungsrat. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, beantragt der Rat die Einbürgerung beim Kanton. Die Verwaltungsgebühr beträgt aktuell 1400 Franken («Einbürgerung im Besonderen Verfahren»).
Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die insgesamt 10 Jahre in der Schweiz und die letzten 5 Jahre ununterbrochen in der Politischen Gemeinde Diepoldsau wohnen, können die Einbürgerung bei der Politischen Gemeinde beantragen. Sie müssen die Deutsche Sprache ansprechend beherrschen (Referenzniveau B1),einen Staatskunde-Kurs besuchen und den Staatskunde-Test sowie ein Test über Diepoldsau erfolgreich bestehen. Der Einbürgerungsrat prüft, ob sie erfolgreich integriert, mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut sind und ob sie die Sicherheit der Schweiz nicht gefährden (vgl. Eignungskriterien nach Art. 12 bis 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht). Der Gesuchsteller erscheint zu einem Gespräch vor dem Einbürgerungsrat. Der Einbürgerungsbeschluss wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Im Anschluss überweist der Einbürgerungsrat das Gesuch an den Kanton, welcher die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung einholt und das Kantonsbürgerrecht durch die Regierung erteilen lässt. Die Einbürgerungsgebühr im «Allgemeinen Verfahren» beträgt für Einzelpersonen aktuell 1800 Franken, für Verheiratete 2'500 Franken.
Weitere Informationen sowie der Gebührentarif finden Sie unter unter diesem Link: